Sie benötigen einen Grundkurs für Nachbarschaftshelfer* (4 x 90 min). Ebenso ist eine Haftpflichtversicherung für die Tätigkeit erforderlich. Nach Besuch des Grundkurses melden Sie sich bei Ihrer Pflegekasse an und erhalten von dort Ihr Anerkennungsschreiben.
HIER finden Sie unsere Kurse für Nachbarschaftshelfer.
Was Sie noch wissen sollten:
- Sie können bis zu 10 € pro Stunde in Rechnung stellen.
- Ihr monatlicher Einsatz ist auf maximal 40 Stunden begrenzt.
- Alle drei Jahre müssen Sie einen Aufbaukurs besuchen.
- Für Fachkräfte gelten besondere Regelungen bezüglich Vergütung und Weiterbildung.
Ein Einsatz als Nachbarschaftshelfer ist nicht abrechnungsfähig, wenn Sie mit der pflegebedürftigen Person in der gleichen Wohnung leben, mit der pflegebedürftigen Person bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert sind oder rechtlicher Betreuer oder Bevollmächtigter der betreffenden Person sind.