Erhöhung Ausbildungsentgelte
Auszubildende nach dem Pflegeberufegesetz und Schülerinnen und Schüler in der Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege erhalten bereits ab 1. September 2021 erhöhte Ausbildungsentgelte:
- im 1. Ausbildungsjahr 1.050,00 €
- im 2. Ausbildungsjahr 1.115,00 €
- im 3. Ausbildungsjahr 1.200,00 €
In den Pflegeeinrichtungen unserer westsächsischen Träger erhalten die oben genannten Auszubildenden darüber hinaus einen Aufstockungsbetrag in Höhe von 120 €. Dieser Aufstockungsbetrag enthält eine angemessene monatliche pauschale Abgeltung für Zuschläge und Zulagen. Damit wird die Basis für eine wettbewerbsfähige Vergütung im Rahmen der generalisierten Pflegeausbildung gelegt.